Hintergrund: Offizielle Leitlinie, publiziert und koordiniert von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG). Durch die Einführung laparoskopischer Operationen wurde die vaginale und abdominale Hysterektomie um 3 weitere Techniken ergänzt. Um die Indikationsfelder abzugrenzen, wurde die Leitlinie „Indikation und Methodik der Hysterektomie bei benignen Erkrankungen“ initiiert. Organerhaltende Therapiealternativen wurden ebenfalls integriert. Methode: Die Leitlinie wurde durch ein repräsentatives Gremium von 26 Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unter strukturierter unabhängiger Moderation im Konsens erstellt. Die systematische Literatursuche und -bewertung zu Nutzen und Schaden der Therapiealternativen bei symptomatischem Uterus myomatosus, funktionellen Blutungsstörungen und Adenomyosis sowie ein Vergleich der Hysterektomieverfahren erfolgte bis 06/2014 in der Datenbank MEDLINE mit Fokus auf aggregierter Evidenz. Ergebnisse: Alle Formen der Hysterektomie sind in Studien mit einer hohen Zufriedenheit der Patientinnen verbunden. Der vaginalen Hysterektomie soll gegenüber der abdominellen, wenn möglich, der Vorzug gegeben werden. Ist die vaginale Hysterektomie nicht möglich, sollte die Möglichkeit einer laparoskopischen Hysterektomie geprüft werden. Die abdominale Hysterektomie sollte nur bei gesonderter Indikation durchgeführt werden. Für die organerhaltenden Alternativen wurde ebenfalls ein hoher Zufriedenheitsgrad festgestellt, allerdings können bei Belassen des Uterus Rezidive auftreten. Schlussfolgerung: Ziel der Aufklärung ist, die Patientin in die Lage zu versetzen, unter den Therapieoptionen für benigne Uteruserkrankungen diejenige herauszufinden, die am besten zu ihr und ihrer Lebenssituation passt.