Die zunehmende ökonomische Einflussnahme auf die Versorgung von Patienten hat nicht zuletzt durch die politisch gewollte Ambulantisierung von operativen Behandlungen aktuell einen Höhepunkt erreicht. Das im Jahr 2022 veröffentlichte Gutachten des IGES-Institutes hat in dieser Hinsicht einen wichtigen Beitrag geleistet. Im Vorwege der Veröffentlichung herrschten zum Teil erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Inhaltes dieses Gutachtens. Dies war nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass die medizinischen Fachgesellschaften, vertreten durch die AWMF, im Rahmen der Erstellung dieses Gutachtens nur teilweise eingebunden waren. Dennoch zeigten sich nach Veröffentlichung dieses Gutachtens teilweise begrüßenswerte Ansätze. Einerseits findet sich eine relativ hohe Zahl von Leistungen, die Krankenhäuser gemäß den Empfehlungen zukünftig auch ambulant erbringen können. Diese resultiert aus einem sogenannten potenzialorientierten Ansatz der Gutachter. Maßgeblich war, dass Möglichkeiten für eine ambulante Durchführung bestehen. Da bei diesem Ansatz auch nach Ansicht der Gutachter die Gefahr besteht, „über das Ziel hinaus“ zu schießen, wurden sogenannte „Kontextfaktoren“ definiert, die erfüllt sein sollten, damit ein Eingriff dann auch tatsächlich ambulant erbracht werden kann. Diese Kontextfaktoren berücksichtigen sehr viel detaillierter die Gesamtumstände des jeweiligen Falles als das frühere G-AEP (German Appropriateness Evaluation Protocol), insbesondere was die Berücksichtigung der perioperativen Infrastruktur ebenso wie die individuelle Situation des einzelnen Patienten anbelangt. Leider musste man feststellen, dass bei der Umsetzung der Empfehlungen dieses Gutachtens in eine Neufassung des Vertrages zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V (AOP-Vertrag) weit überwiegend nur die Punkte des Gutachtens, die eine Ausweitung des ambulanten Operierens forderten, in dem neuen AOP-Vertrag umgesetzt worden sind. Insbesondere die aus medizinischer Sicht wichtigen Aspekte für eine patientenindividuelle Anpassung der ambulanten Leistungserbringung (z. B. hohes Alter, Frailty, Begleiterkrankungen) wurden ebenso wie die wichtigen Strukturvoraussetzungen für die ambulante postoperative Betreuung bestenfalls rudimentär in den neuen AOP-Vertrag mit aufgenommen. Aus diesem Grunde sah die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie sich genötigt, ihren Mitgliedern eine Empfehlung an die Hand zu geben, welche medizinischen Aspekte insbesondere bei der Durchführung handchirurgischer Operationen Berücksichtigung finden müssen, um auch bei ambulanter Leistungserbringung ein Höchstmaß an Sicherheit für die uns anvertrauten Patienten zu garantieren. Es wurde eine Expertengruppe aus erfahrenen Handchirurginnen und Handchirurgen sowie Handtherapeuten gebildet, die an Krankenhäusern jeder Versorgungsstufe und als niedergelassene Operateure tätig sind, um gemeinsam konsentierte Handlungsempfehlungen zu formulieren.